MEIN SERVICE FÜR SIE
 

STAATLICHE FÖRDERUNG VON BERATUNG

FÖRDERUNG VON BERATUNG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet mit seinem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ die Möglichkeit einer bezuschussten Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Das Programm bietet eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wozu auch die Freien Berufe gehören. Zur Zielgruppe gehören junge, aber auch etablierte Unternehmen, die den nächsten unternehmerischen Schritt gehen wollen, sowie Unternehmen, die sich in einer Krise befinden.

Ich bin als selbstständige Beraterin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen. Für meine Schwerpunktthemen Strategie, Marketing und Positionierung biete ich eine richtlinienkonforme Durchführung im Rahmen einer geförderten Unternehmensberatung. 

50-90% ZUSCHUSS FÜR IHRE BERATUNG

Als BAFA-gelistete Beraterin unterstütze ich Sie in allen Fragen zu Ihrer Gründung, zu einer krisenbedingten unternehmerischen Schieflage und Unternehmensführung.

In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir gerne die Fördermöglichkeiten für Ihr Anliegen.

Gemeinsam stellen wir Ihren Zuschussantrag, damit Sie die Unterstützung auch sicher erhalten.

RÜCKENWIND FÜR IHR UNTERNEHMERISCHES KNOW-HOW

Ob Gründung, Krise oder Wachstum: Nutzen Sie eine Förderung, um zu prüfen, 

  • wie Sie sich auf dem Markt (neu-)positionieren
  • wie sich neue Geschäftsfelder und/oder Zielgruppen erschließen lassen
  • wie der Businessplan, das Geschäftskonzept oder die Marketingstrategie angepasst werden können
  • wie sich Ihre zielgerichtete Kundenansprache optimieren lässt
  • wie Sie eine smarte Online-Offline-Marketingstrategie aufbauen, um neue Kunden zu generieren
  • wie Sie in einer Krise Ihre persönliche Exit-Strategie entwickeln
  • wie Sie Angebote und Arbeitsprozesse umstellen, weil sich – durch Veränderungen am Markt – das Kundenverhalten in Ihrer Branche geändert hat

… und vieles mehr!

UNTERSTÜTZUNG BEI DER „HILFE ZUR SELBSTHILFE“

Mit dem BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Kow-hows“ werden konzeptionelle Beratungsleistungen gefördert. Konzeptionell ist eine Beratung, wenn sie dem Unternehmen Entscheidungshilfe bietet (=Hilfe zur Selbsthilfe). Das ist dann der Fall, wenn eine Analyse im Rahmen des Beratungsauftrages erfolgt, Schwachstellen und deren Ursachen definiert und darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis benannt werden.

BERATUNGSABLAUF

Zu Beginn der Beratung erfolgt unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen eine ausführliche Analyse der unternehmerischen Situation. Wir besprechen spezielle Herausforderungen und betrachten den Ist-Zustand. Anschließend richten wir sorgfältig den Blick auf mögliche Ursachen und erarbeiten darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen und einen Maßnahmenplan zur Umsetzung aller unternehmensbezogenen Vorschläge in die betriebliche Praxis.

Nach der Beratung erhalten Sie einen schriftlichen richtlinienkonformen Beratungsbericht, der für Sie als Arbeitsgrundlage für die künftige Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen und als Nachweis für die durchgeführte Beratung dient.

Die Beratung erfolgt online, telefonisch oder persönlich in Ihren oder meinen Geschäftsräumen.

    Staatliche Beratungszuschüsse gibt es in jeder Unternehmensphase. Sind Sie aktuell vor Ihrer Gründung, nach der Gründung oder bereits länger am Markt tätig? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Fördervoraussetzungen Sie mitbringen um den Zuschuss für Ihre Beratung zu ermöglichen.

    FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR FÖRDERUNG

    Bin ich mit meinem Unternehmen antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind:

    • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
    • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
    • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstands-Definition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

    zur Kontaktaufnahme

    Wer ist nicht antragsberechtigt?

    Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

    • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
    • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
    • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
    • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
    Wie hoch ist die Förderung?

    Das BAFA übernimmt in den „alten“ Bundesländern 50% der Beratungskosten. Maximal förderfähig sind Beratungskosten von 3.000,- € bzw. bei Jungunternehmen (bis zwei Jahre am Markt) 4.000,- €. Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen eine Beratung zu 90% gefördert.

    Beispiel Unternehmen in wirtschaftlichen SchwierigkeitenBei einer förderfähigen Beratungsleistung von 3.000,- Euro beträgt der Eigenanteil, den ein Unternehmer aus Hessen zahlen muss, 300,- Euro. (90 % Zuschuss).*

    Beispiel junge UnternehmenBei einer Beratungsleistung von 4.000,-  Euro beträgt der Eigenanteil, den ein Gründer aus Hessen zahlen muss, 2.000,- Euro (50 % Zuschuss).

    Beispiel Unternehmen ab 3 Jahre: Bei einer Beratungsleistung von 3.000,- Euro beträgt der Eigenanteil, den ein Gründer aus Hessen zahlen muss, 1.500,- Euro (50% Zuschuss).

    Wenn Sie als UnternehmerIn eine geförderte Beratung über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ in Anspruch nehmen wollen, muss der Förderzuschuss bei einer Leitstelle beantragt werden. Selbstverständlich helfe ich Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel und unterstütze Sie bei den für den Zuschuss erforderlichen Nachweisen.

     

    * Hinweis: Die 100% Corona Förderung wurde am 15.05.20 vom BAFA gestoppt und steht derzeit nicht zur Verfügung. 

    Was benötige ich für die Auszahlung des Förderzuschusses?

    Für die Beantragung des Förderzuschuss müssen die nachfolgenden Nachweise und Unterlagen eingereicht werden:

    • das Verwendungsnachweisformular
    • eine unterschriebene EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
    • das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
    • der Beratungsbericht
    • die Rechnung des Beratungsunternehmens
    • ein Kontoauszug des Antragsstellenden über die Zahlung des Beraterhonorars bzw. des Eigenanteils

    Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch bei der Beantragung des Förderzuschusses und der Zusammenstellung aller Unterlagen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung durch das BAFA direkt an Sie.

    Wo ist der Haken an der Sache hier?

    Es gibt keinen Haken. 😀

    Allerdings muss eine ganze Menge an Papierkram erledigt werden: Es müssen Berichte zur Ausgangslage, Problemstellung und Handlungsempfehlung geschrieben werden. Das macht aber die Beraterin…

    Eine Sache gibt es allerdings noch zu bedenken: Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig. Die angefallene Umsatzsteuer wird dann zusätzlich an die Beraterin überwiesen.

    Wie läuft eine Antragstellung genau ab?

    Wenn Sie als UnternehmerIn nun eine geförderte Beratung über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ in Anspruch nehmen wollen, können Sie dies online auf der Plattform des BAFA beantragen. Der Antrag wird von einer sogenannten Leitstelle geprüft.

    Die Antragsstellung erfolgt relativ einfach und ist innerhalb von circa 15 Minuten erledigt.

    Bitte beachten Sie, dass eine solche Antragsstellung beim ersten Mal möglicherweise „Ausfüllhilfe“ benötigt. Rufen Sie mich dazu am besten an (Telefon: 06081 / 46 39 413).

    Ich helfe Ihnen gerne beim Ausfüllen des Online-Formulars auf der BAFA-Website. 

    Bei dem Punkt „Angaben zum Beratungsunternehmen“ bitte meine BAFA Berater-ID 166413 angeben.

    Anschließend prüft eine der eingeschalteten Leitstellen den Antrag vor und informiert Sie (als Antragssteller) über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

    Wo finde ich weitere Informationen?

    Weitere Informationen zum BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Außenkontrolle.

    Für Rückfragen zum Förderprogramm, zur Vorgehensweise und vor allem zur konzeptionellen Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Wo findet die BAFA-Unternehmensberatung statt?

    Da richte ich mich gerne nach Ihnen. Wenn Sie möchten, komme ich auch gerne zu Ihnen ins Unternehmen.

    Neben der Möglichkeit zum Video-Gespräch kann ein persönliches Treffen – unter Einhaltung der aktuellen Hygieneempfehlungen – in meinen Büroräumen in Wehrheim stattfinden. (Private Parkplätze sind vorhanden und vor dem Eingang). Alternativ bietet sich ein Treffen zentral in Frankfurt an.

    Wie sehen die BAFA-Berater-Qualifikationen aus?

    Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen alle BeraterInnen gegenüber des BAFA ihre berufliche Qualifikation, sowie eine entsprechende Zuverlässigkeit nachweisen und über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen. 

    Um ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument nachzuweisen, habe ich für mein Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem (QM) eingeführt, welches sich an den Mindestanforderungen der ISO 9001 Norm orientiert. Hierzu gehört neben einem ausführlichen QM-Handbuch und einem Unternehmensleitbild auch der Nachweis regelmäßiger Maßnahmenanpassungen, sowie Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen.

    Unkompliziert und kostenfrei:

    Sie füllen das folgende Formular aus, ich melde mich umgehend bei Ihnen und wir können dann über Ihre Themen sprechen, bei denen Sie Unterstützung benötigen.

    Wo sehen Sie Beratungsbedarf?

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